In der letzten Sitzung vor der Sommerpause tagte am Mittwoch, den 25. Juni 2025 der Stadtrat im Sitzungssaal des Rathauses. In einer prall gefüllten Tagesordnung konnte der Stadtrat viele wichtige, und teils auch historische Entscheidungen, treffen und wurde dabei von etwas mehr als 20 interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Zuschauerraum begleitet.
TOP 3 Festlegung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer B
Der Stadtrat ist der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses einstimmig gefolgt. „Die Bescheide werden zum Stichtag im nächsten Quartal (15.8.2025) automatisch an den neuen Hebesatz der Grundsteuer angepasst. Das heißt, dass kein Bürger*in hier aktiv werden muss, sondern die Rückzahlung/Nachzahlung über den Bescheid mitgeteilt wird.“ sagte Geisinger.
TOP 4 Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025
Aufgrund der angepassten Hebesätze aus TOP 3, musste die Haushaltssatzung nachträglich angepasst werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.
TOP 5 Beratung und Beschlussempfehlung einer neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Nach einem Urteil des OVG RLP musste die bisherige, gültige Satzung aus dem Jahr 2012 erneuert werden. Der Stadtrat ist der Empfehlung des Haupt- und Finanzauschusses einstimmig gefolgt.
TOP 6 Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „In der Struth“ Flur 15, Flurstück 210/1
Bei Ersterschließungen, wie bpsw. „In der Struth“ können Vorausleistungen der Anwohner erhoben werden. Die Vorausleistung wird auf rd. 53,37 €/qm Grundstücksfläche festgesetzt. Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Stadtrat die Beschlussfassung einstimmig verabschiedet.
TOP 7 Vergabe der Erschließung „In der Struth“
Der Stadtbürgermeister wurde mit der Vergabe beauftragt. „Mit den Anwohnern wurden die Vorrausleistungen wurden nochmals besprochen und der Leistungszeitraum für die Baumaßnahmen festgelegt. Die Fertigstellung soll von August 2025 bis Mai 2026 erfolgen.“ sagte Geisinger. Auch hier erfolgte die einstimmige Verabschiedung.
TOP 9 Antrag des FG Bündnis 90/Die Grünen/Linke zum Park St. Laurent du Pont
Die FG stellt einen Antrag zur Verschönerung und Aufwertung des Parc St. Laurent du Pont. Als Beispiel soll hier der neue Aktivpark auf dem Rassberg in Neunkirchen dienen. CDU und SPD begrüßen den Antrag, signalisiern Unterstützung, möchten jedoch hier fraktionsübergreifend arbeiten, Ideen sammeln und einen Fahrplan erstellen.
Geisinger schlägt vor, dass die Fraktionen zuerst einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Antrag stellen, um die Parzellen des Städtebauförderprogramms neu zu definieren und hier den Park mit einzuplanen. Der Beschluss zum fraktionsübergreifenden Antrag wurde einstimmig verabschiedet und soll in der nächsten Sitzungsperiode behandelt werden.
TOP 10 Antrag des FG Bündnis 90/Die Grünen/Linke Gestaltung Kreisverkehrsanlage in der Schneiderstraße
Die FG stellt den Antrag, den Kreisel so zu gestalten, dass die Herdorfer Industriekultur kreativ dargestellt wird. Konkret mit einer verkleinerten Nachbildung des Förderturms der Grube Wolf, sowie einer weiteren Darstellung unserer modernen Industriekultur.
CDU und SPD finden die Idee, den Bereich rund um das Hüttenhaus kreativ zu gestalten grundsätzlich gut, geben jedoch den Hinweis, dass hier im Vorfeld die aufkommenden Kosten, die damit verbundene Finanzierung und nicht zuletzt die Verkehrssicherheit mit dem LBM abzuklären ist. Der Antrag wurde zur Prüfung einstimmig in den Bau- und Umweltauschuss verwiesen.
„Ich möchte mich bei allen beteiligten Rats- und Ausschussmitgliedern für das gute Jahr bedanken, in dem wir schon sehr viel bewegen konnten. Ebenso habe ich mich sehr über die mehr als 20 Bürger*innen gefreut, die der Sitzung beigewohnt haben und somit ein Interesse an unseren Entscheidungen und Diskussionen zeigen. Ich hoffe, dass wir in der zweiten Jahreshälfte weiterhin interessierte Bürger*innen begrüßen können.“ sagte Geisinger abschließend.