Städtebauförderprogramm

Städtebauförderung in Herdorf – Gemeinsam unsere Stadt weiterentwickeln

Herdorf gestaltet aktiv seine Zukunft: Mit gezielten Maßnahmen der Städtebauförderung schafft die Stadt die Grundlage für eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Entwicklung. Ziel ist es, zentrale Bereiche aufzuwerten, Potenziale zu nutzen und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern.

Der Stadtrat hat hierfür ein besonderes Vorkaufsrecht für ausgewählte Flächen im Stadtgebiet beschlossen. Dieses Instrument ermöglicht es der Stadt, bei Grundstücksverkäufen frühzeitig zu handeln und die Entwicklung im Sinne der Allgemeinheit aktiv mitzugestalten.

Die festgelegten Bereiche umfassen mehrere zentrale Lagen im Stadtgebiet – von Wohn- und Verkehrsflächen bis hin zu Bereichen entlang der Heller. Damit schafft Herdorf die Grundlage, um wichtige Projekte gezielt voranzubringen und die Stadt zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Erlass der Vorkaufsrechtssatzung „Stadtkern“ nach § 25 Baugesetzbuch (BauGB) in der Gemarkung Herdorf

Der Stadtrat Herdorf hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 den Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 25 Abs. 1 S. 4 BauGB in Verbindung mit § 16 Abs.  2 und § 10 Abs. 3 S. 2 bis 5 BauGB wird die Satzung hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Satzung „Stadtkern“ der Stadt Herdorf über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB

§ 1 Gesetzliche Grundlagen

  1. § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in der zur Zeit gültigen Fassung;
  2. § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der zur Zeit gültigen Fassung.

§ 2 Satzungsbeschluss (§ 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB)

Aufgrund der in § 1 genannten Ermächtigungsgrundlagen beschließt der Stadtrat Herdorf am 25.03.2026 ein besonderes Vorkaufsrecht für den in § 3 näher beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

§ 3 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Satzung umfasst sechs Flächen:

  1. Fläche

Die 1. Fläche ist in dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan i. M. 1:1000 durch eine stark gestrichelte orangene Linie gekennzeichnet.

Die 1. Fläche ist südöstlich des Wohngebietes „Auf der Mühlenwiese“ sowie westlich des Kreuzungsbereiches L 284/285 gelegen. Im Norden und Osten grenzt die Fläche an die Wiesenstraße. Im Süden wird der Geltungsbereich teilweise durch die evangelische Kirche und teilweise durch die L 285 begrenzt. Im Südwesten grenzt die Fläche an den Stadtpark „Parc de Saint Laurent du Pont“.

  1. Fläche

Die 2. Fläche ist in dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan i. M. 1:1000 durch eine stark gestrichelte rote Linie gekennzeichnet.

Diese Fläche befindet sich südöstlich der 1. Fläche. Die 1. und 2. Fläche werden durch die L 285 getrennt.

Die 2. Fläche befindet sich nördlich der Bahnlinie. Im Norden grenzt sie an die L 284 und im Osten an die Körnerstraße. Im Süden grenzt die Fläche teilweise ebenfalls an die Körnerstraße sowie an die Homscheidstraße. Die Homscheidstraße begrenzt die Fläche zudem auch im westlichen Bereich und verläuft in die L 285, welche den weiteren westlichen Bereich abgrenzt.

  1. Fläche

Die 3. Fläche ist in dem als Anlage 3 beigefügten Übersichtsplan i. M. 1:2000 durch eine stark gestrichelte lila Linie gekennzeichnet.

Diese Fläche ist östlich von der 2. Fläche gelegen.

Im Norden grenzt die Fläche an die L 284 sowie im Osten an Gewerbebetriebe. Im Süden wird die Fläche durch die Bahnlinie begrenzt. Im Westen grenzt die Fläche an die Körnerstraße.

  1. Fläche

Die 4. Fläche ist in dem als Anlage 4 beigefügten Übersichtsplan i. M. 1:1500 durch eine stark gestrichelte blaue Linie gekennzeichnet. Diese Fläche befindet sich nördlich der 3. Fläche.

Im Nordwesten grenzt die Fläche überwiegend an Frei- und Parkplatzflächen. Der nordöstliche Bereich wird überwiegend durch Wohnbebauung sowie durch die Bergmannstraße begrenzt. Im Osten wird die Fläche durch die Straße Bollnbach abgegrenzt. Im Süden grenzt sie an die L 284 und im Westen an die kath. Kirche St. Aloisius samt Pfarrhaus.

  1. Fläche

Die 5. Fläche ist in dem als Anlage 5 beigefügten Übersichtsplan i. M. 1:1000 durch eine stark gestrichelte grüne Linie gekennzeichnet.

Diese Fläche befindet sich nordwestlich der 4. sowie nördlich der 2. Fläche.

Im Norden wird die Fläche durch die Heller begrenzt. Östlich befindet sich ebenfalls die Heller, sowie ein großer Parkplatz. Südöstlich ist die 4. Fläche und südlich die kath. Kirche St. Aloisius sowie die L 284 gelegen.

  1. Fläche

Die 6. Fläche ist in dem als Anlage 6 beigefügten Übersichtsplan i. M. 1:1000 durch eine stark gestrichelte schwarze Linie gekennzeichnet.

Diese Fläche ist nördlich der 5. Fläche gelegen.

Im Norden und Osten wird die Fläche durch die Burgstraße sowie im Süden durch die Heller abgegrenzt. Im Westen befindet sich die Hellerstraße (L 284).

§ 4 Satzungsbestandteil

Die in den Anlagen 1 bis 6 beigefügten Übersichtspläne sind Bestandteil dieser Satzung.

Eine ausführliche Begründung ist der Satzung beigefügt.

§ 5 Zweck der Satzung

Im räumlichen Geltungsbereich (§ 3) steht der Stadt Herdorf zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB zu.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 25 Abs. 1 S. 4 i.V.m. § 16 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 S. 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 Ausfertigung:

Die vorliegende Satzung stimmt mit dem Willen des Stadtrates überein. Sie wird hiermit ausgefertigt.

Hinweis:

Die nachfolgend aufgeführten Übersichtspläne des Geltungsbereiches sind nicht maßstabsgetreu abgedruckt.

Die Satzungsunterlagen können während der Dienststunden von jedermann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden (Fachbereich 3, Bauen und Umwelt, 1. OG, Zimmer-Nr. 107) eingesehen werden. Jede Person kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweise:

  1. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden oder der Stadt Herdorf, Am Rathaus 1, 57562 Herdorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

  1. Gemäß § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) einschließlich der erfolgten Änderungen wird auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Daaden-Herdorf, Bahnhofstraße 4, 57567 Daaden unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Herdorf, 26.03.2026                    Uwe Geisinger,  Stadtbürgermeister

Sie haben Fragen oder möchten uns etwas mitteilen?

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen! Rufen Sie uns einfach an (02744 9223-0) oder nutzen Sie bequem unser Kontaktformular – wir sind gerne für Sie da.

Kontaktformular

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet. Weitere Infos hierzu in der Datenschutzbestimmung.