Förderprojekte der Stadt Herdorf

Fördermittel und geförderte Projekte der Stadt Herdorf

Die Inanspruchnahme von Fördermitteln stellt für die Stadt Herdorf einen wichtigen Bestandteil bei der Finanzierung und Umsetzung kommunaler Projekte dar. Förderprogramme ermöglichen es, notwendige Investitionen vorzunehmen und gleichzeitig den Anteil der aus dem städtischen Haushalt aufzubringenden Mittel zu reduzieren.

Dabei steht eine Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme auf Ebene des Landes Rheinland-Pfalz, des Bundes und der Europäischen Union zur Verfügung. Darüber hinaus bestehen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Stiftungen sowie Unternehmen.

Die Suche nach geeigneten Förderprogrammen

Die Beantragung von Fördermitteln ist in der Regel mit einem erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden. Zunächst muss geprüft werden, ob für ein geplantes Vorhaben ein geeignetes Förderprogramm zur Verfügung steht.

Anschließend sind die jeweiligen Förderrichtlinien und Voraussetzungen detailliert zu prüfen. Hierzu zählen unter anderem Fördergegenstand, Förderquote, zuwendungsfähige Ausgaben, Antragsfristen sowie weitere formale und fachliche Anforderungen.

In bestimmten Fällen ist es erforderlich oder sinnvoll, ein Vorhaben bereits während der Planungsphase an die Voraussetzungen eines Förderprogramms anzupassen. Ziel ist es dabei, die Förderfähigkeit eines Projektes bestmöglich zu berücksichtigen, ohne dessen eigentlichen Zweck aus den Augen zu verlieren.

Unterstützung bei der Orientierung innerhalb der Förderlandschaft bietet unter anderem der Förderlotse der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz. Dieser dient Kommunen als erste Anlaufstelle bei der Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten.

Nicht jedes Förderprogramm führt unmittelbar zu einer Antragstellung und nicht jeder Antrag automatisch zu einer Bewilligung. Zwischen der ersten Recherche, der Antragstellung und einem möglichen Förderbescheid können zudem längere Zeiträume liegen.

Aus Sicht der Stadt Herdorf ist es dennoch sinnvoll, diese Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen. Eine frühzeitige und umfassende Recherche kann dazu beitragen, den kommunalen Eigenanteil an Investitionen erheblich zu reduzieren.

Fördermittel reduzieren den kommunalen Eigenanteil

Auch bei einer Förderung verbleibt in der Regel ein Eigenanteil bei der Stadt Herdorf. Die Höhe dieses Anteils richtet sich nach dem jeweiligen Förderprogramm und den als förderfähig anerkannten Kosten.

Förderquoten von beispielsweise 65 oder 80 Prozent bedeuten jedoch, dass nur ein entsprechend geringerer Teil der förderfähigen Kosten aus eigenen kommunalen Mitteln finanziert werden muss.

Dadurch können vorhandene Haushaltsmittel gezielter eingesetzt und gegebenenfalls weitere kommunale Projekte ermöglicht werden. Die Prüfung und Beantragung von Fördermitteln ist daher ein wichtiger Bestandteil bei der Vorbereitung größerer Investitionsmaßnahmen.

Beispiele geförderter Projekte in Herdorf

In den vergangenen Jahren konnten für verschiedene Projekte im Stadtgebiet Fördermittel und weitere finanzielle Unterstützungen eingeworben werden.

Für die Modernisierung und Umgestaltung des Casinos im Hüttenhaus Herdorf wurde bei förderfähigen Ausgaben von 302.240 Euro eine Zuwendung in Höhe von 196.456 Euro bewilligt. Dies entspricht einem Zuwendungssatz von 65 Prozent der förderfähigen Brutto-Ausgaben. Die Umsetzung der Maßnahme steht derzeit noch aus.

Für Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude und an der Sporthalle der Maria-Homscheid-Grundschule Herdorf wurden im Rahmen des rheinland-pfälzischen Landesprogramms zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KI 3.0, Kapitel 2) bei Gesamtausgaben von 861.547,85 Euro Zuwendungen in Höhe von insgesamt 636.436 Euro gewährt.

Im Rahmen des Investitionsprogramms zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter wird die Herstellung einer Pausenhofüberdachung einschließlich der Integration von Sitzblockstufen für eine Außenklasse, eines zugehörigen Lerngartens sowie die Anschaffung eines Außenspielgerätes an der Grundschule unterstützt. Bei Gesamtkosten von 294.948 Euro beträgt die Zuwendung 203.040 Euro.

Für die geplante barrierefreie Erschließung des Hüttenhaus-Theaters durch die Errichtung eines Aufzuges wurde eine Förderung aus dem Investitionsstock 2026 des Landes Rheinland-Pfalz bewilligt. Bei förderfähigen Ausgaben von 288.434 Euro beträgt die Zuwendung 145.000 Euro.

Förderung: GAK-Regionalbudget im LEADER-Ansatz – Förderung von Kleinstprojekten

Förderfähige Ausgaben: 16.700,00 € netto / 19.873,00 € brutto

Zuwendungssatz: 65 % von den Netto-Ausgaben

Zuwendung: 10.855,00 €

Förderung:  Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)

GAP-Strategieplan in Rheinland-Pfalz in der EU-Förderperiode 2023-2027 LEADER (EL-0703)

Gesamtkostenschätzung: 258.823,53 € netto / 308.000,00 € brutto

Förderfähige Ausgaben: 302.240,00 € brutto

Zuwendungssatz: 65 % von den Brutto-Ausgaben

Zuwendung: 196.456,00 €

Förderung: Investitionsstock 2026

Gesamtkostenschätzung: 258.823,53 € netto / 308.000,00 € brutto

Förderfähige Ausgaben: 288.434,00 € brutto

Zuwendung: 145.000,00 €

Rheinland-pfälzisches Landesprogramm zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KI 3.0, Kapitel 2)

Gesamtausgaben:  861.547,85 €

Gesamtzuwendung:   636.436,00 €

Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter („Basismittel“)

inkl. Integration von Sitzblockstufen für eine Außenklasse mit zugehörigem Lerngarten sowie Anschaffung eines Außenspielgerätes an der Grundschule in Herdorf

Zuwendung: 203.040,00 €

Gesamtkosten: 294.948,00 €

Weitere Förderungen und Unterstützungen

Neben den klassischen Förderprogrammen von Land, Bund und Europäischer Union können auch Stiftungen und Unternehmen kommunale Vorhaben finanziell unterstützen.

So wurde die Anschaffung von Spielgeräten für das Außengelände der Kindertagesstätte „Am Bähnchen“ durch die Else-Schütz-Stiftung unterstützt.

Auch Westnetz beteiligt sich im Rahmen eigener Fördermöglichkeiten an kommunalen Projekten. Für die neue Beleuchtung im Knappensaal wurde beispielsweise ein Zuschuss von rund 20.000 Euro gewährt. Darüber hinaus erfolgt eine Unterstützung bei den Solarleuchten am Gehweg zur Kindertagesstätte „Am Stegelchen“.

Transparente Übersicht der Förderprojekte

Auf dieser Seite informiert die Stadt Herdorf fortlaufend über Förderungen und finanzielle Unterstützungen für Projekte im Stadtgebiet.

Die nachfolgende Übersicht enthält – soweit für das jeweilige Projekt bereits verfügbar – Angaben zu den Gesamtkosten, den förderfähigen Ausgaben, der bewilligten Zuwendung, dem jeweiligen Förderprogramm sowie dem verbleibenden Eigenanteil.

Die Übersicht wird bei neuen Förderbescheiden, Änderungen des Projektstatus oder weiteren geförderten Maßnahmen entsprechend aktualisiert.

Ziel ist es, transparent darzustellen, welche Fördermittel für Maßnahmen im Stadtgebiet eingesetzt werden und in welchem Umfang dadurch der städtische Haushalt bei der Umsetzung kommunaler Projekte entlastet werden kann.