In der letzten Sitzung vor der Sommerpause tagte am Mittwoch, den 24. Juni 2026 der Stadtrat im Sitzungssaal des Rathauses. Bei einer prall gefüllten Tagesordnung mit 20. Punkten aus dem öffentlichen/nicht öffentlichen Teil, konnte der Stadtrat viele wichtige Entscheidungen treffen.
In unserem Nachbericht erläutern wir wie immer die wichtigsten Punkte der Tagesordnung.
TOP 5 Anpassung der Ausbaubeiträge „In der Struth“ für die Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
„Die Arbeiten in der Straße ‚In der Struth‘ sind mittlerweile so gut wie komplett abgeschlossen, es fehlen hier nur noch kleinere Arbeiten.“ berichtete Geisinger über den aktuellen Stand und wies darauf hin, dass die festgelegte Beitragshöhe im Beschluss vom 25.6.2025 nachträglich angepasst werden muss. Bei der ersten, vereinfachten Berechnung wurden die Gesamtkosten auf die Eigentümer umgelegt und die Kosten nach Quadratmetern der Grundstücksfläche verteilt, da man davon ausgegangen ist, dass die Grundstücke ungefähr gleiche Nutzung erfahren. Im Rahmen der weiteren Prüfung hat sich gezeigt, dass die Grundstücke im Bereich „In der Struth“ doch nicht alle gleich behandelt werden können. Einige Grundstücke sind intensiver nutzbar (z. B. mit zwei Vollgeschossen) und müssen deshalb bei der Verteilung der Erschließungskosten stärker berücksichtigt werden. Dadurch erhöht sich die beitragspflichtige Gesamtfläche, auf die die Kosten verteilt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme bleiben zwar unverändert – da diese nun aber auf eine größere Berechnungsfläche verteilt werden, reduziert sich der Beitragssatz und damit auch die Höhe der Vorausleistungen von 53,37 € auf 43,85 €/qm.
Der Stadtrat hat der Beschlussänderung vom 25.6.2025 einstimmig zugestimmt.
TOP 6 Erlass einer Satzung zur ärztlichen Förderung
Die Stadt Herdorf schafft mit der neuen Satzung „Richtlinien zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Stadt Herdorf“ neue Anreize für die Ansiedlung und den Erhalt von Arztpraxen. Künftig können Ärztinnen und Ärzte bei einer Praxisneugründung in Herdorf mit einer Förderung von bis zu 60.000 Euro rechnen, bei der Übernahme einer bestehenden Praxis sind bis zu 20.000 Euro möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein Kassensitz sowie die Verpflichtung, mindestens zehn Jahre am Standort tätig zu sein.
Mit diesem Schritt folgt Herdorf einem Weg, den andere Kommunen in der Region – etwa Daaden, Betzdorf und Kirchen – bereits seit einiger Zeit erfolgreich gehen. Stadtbürgermeister Uwe Geisinger: „Wir stehen da natürlich im Wettbewerb zu den Kommunen im Umkreis, sind aber aktuell in der glücklichen Situation, die finanziellen Mittel verfügbar zu haben um diese Richtlinie ins Leben rufen zu können. Gleichzeitig möchte ich noch betonen, das über Ausnahmen, Änderungen oder auch die Art und Höhe dieser Regelungen in Zukunft immer der Haupt- und Finanzausschuss entscheiden wird.“
Die Stadt und der Stadtrat hatte sich lange bewusst gegen einen Wettbewerb um Arztansiedlungen entschieden. Gleichzeitig haben die Entwicklungen der vergangenen Jahre gezeigt, wie wichtig eine stabile medizinische Versorgung vor Ort ist. Ziel der neuen Richtlinie ist es deshalb, die Gesundheitsversorgung in Herdorf langfristig zu sichern und künftig Versorgungslücken zu vermeiden.
Neben Neuansiedlungen profitieren auch bestehende Praxen: So werden beispielsweise Weiterbildungsassistenten und angestellte Ärzte zusätzlich unterstützt.
Der Stadtrat hat der Satzung mit großer Mehrheit bei einer Enthaltung zugestimmt. Die ausführliche Satzung finden Sie hier: Richtlinien zur Förderung der ärztlichen Versorgung in der Stadt Herdorf
TOP 9 Anfrage der SPD-Fraktion zur Einrichtung eines „Kriminalpräventiven Rates“ in der Stadt Herdorf
Um das Sicherheitsgefühl in der Stadt Herdorf zu stärken und den Ursachen zu Vandalismus, Gewalt und Suchtgefahren vorzubeugen, beantragt die SPD-Fraktion im Stadtrat die Einrichtung eines „Kriminalpräventiven Rates“, der aus Vertretern der Stadt, Polizei, Jugendamt, Schulen und bei Bedarf weiterer Stellen wie Kirche, Vereine und/oder Suchtberatungsstellen bestehen soll.
Die Fraktionen im Rat waren sich grundsätzlich einig, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die CDU-Fraktion wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es bereits die sogenannte „Pädagogische Landschaft“ in Herdorf geben würde und ob es nicht sinnvoll wäre, diesen entsprechend mit den im Antrag geforderten Aufgaben zu beauftragen.
Der Stadtrat verwies den Antrag der SPD einstimmig in den Haupt- und Finanzausschuss und an die Stadtverwaltung, um die Zuständigkeiten zu prüfen und ob eine Erweiterung der „Pädgogischen Landschaft“ sinnvoll und umsetzbar ist. Geisinger kündigte an, dass Thema nicht aus den Augen zu verlieren und diesbezüglich auch vereinzelt Vertreter aus den geforderten Gremien zur nächsten Stadtratsitzung einzuladen um Informationen aus erster Hand zu bekommen.
TOP 10 Mitteilungen
Der Stadtrat wurde darüber informiert, dass die neue Website der Kindertagesstätte online ist und sich in der ersten Woche sehr viele, postive Rückmeldungen ergeben haben.
TOP 11 Einwohnerfragestunde
Ein Herdorfer Bürger nutze die Gelegenheit der Einwohnerfragestunde, um sich über die aktuelle Situation und rechtliche Lage rund um die „Fahnen“, die aktuell auf einem Grundstück am „Glockenfeld“ präsentiert werden, zu informieren. Hierzu konnte ein anwesender Kollege aus dem Fachbereich 2 – Bürgerdienste, der VG Daaden-Herdorf, die Faktenlage erläutern.
Faktenlage
Laut der Auffassung des Ordnungsamtes sind die Fahnen nicht erlaubt, stellen aber nach Gesetzeslage keinen Straftatsbestand dar, weil keine verfassungswidrigen Symbole gezeigt werden. Hier liegt maximal eine Ordnungswidrigkeit vor, zu der eine Bußgeldstrafe verhängt werden kann.
Trotz allem muss objektiv differenziert werden: diese Fahnen auf seinem Grundstück aufzuhängen, kann durchaus erlaubt sein, wenn die Platzierung kein öffentliches Ärgernis hervorruft. Bei der massenhaften Anzahl an Beschwerden und Rückmeldungen im Herdorfer Rathaus in dieser Woche, ist aber davon auszugehen, dass ein öffentliches Ärgernis vorliegt. Dementsprechend wird das Ordnungsamt alle weiteren Schritte in die Wege leiten, um die Präsentation der Fahnen von Amtswegen her zu unterbinden.
Alle Sitzungsvorlagen und Anträge zur Stadtratssitzung finden Sie wie gewohnt unter: