In den vergangenen Wochen wurde im städtischen Waldgebiet vermehrt illegale Müllentsorgungen festgestellt und der Stadtverwaltung gemeldet. Die Entsorgungen haben im Waldgebiet rund um den Dermbacher Sportplatz, vorrangig Richtung Sandhalde, statt gefunden.
Die Stadt Herdorf weist darauf hin, dass es sich dabei um „Wilde Müllablagerungen“ handelt, die kein Kavaliersdelik sind, sondern ein klaren Verstoß gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Landesabfallwirtschaftsgesetz Rheinland-Pfalz (LAbfWG) darstellen. Die Stadt Herdorf behält sich vor, nachvollziehbare, illegale Müllentsorgungen kompromisslos zur Anzeige bringen.
Laut der dafür gültigen Abfallsatzung des Landkreises Altenkirchen, können „Wilde Müllablagerungen“ bei nachgewiesenen Gesetzesverstößen, Bußgelder bis zu 50.000 € nach sich ziehen.
Sie haben Sperrabfall zu entsorgen? Informieren Sie sich vor der Entsorgung: Der Abfallwirtschaftsbetrieb Altenkirchen (AWB) stellt auf seiner Website alle wichtigen Hinweise und Vorgaben zum Thema „Sperrabfall“ bereit.





