In den vergangenen Wochen haben sich die Rückmeldungen im Rathaus zu unsachgemäß beschnittenen Bäumen deutlich erhöht. Betroffen sind insbesondere Bäume, die auf städtischen Grundstücken stehen und somit Eigentum der Stadt Herdorf sind. Immer wieder werden diese eigenmächtig von Anwohnern oder umliegenden Hausbesitzern beschnitten – teilweise sogar durch beauftragte Firmen.
„Bäume und Hecken dürfen nicht ohne Genehmigung geschnitten werden. Wir möchten keine Strafanzeigen stellen oder Bußgelder verhängen – aber solche Eingriffe sind nicht erlaubt und können erhebliche Schäden an den Bäumen verursachen. Unsachgemäßer Rückschnitt kann u. a. auch Einfluss auf die Standfestigkeit haben und die Vitalität der Bäume erheblich beeinträchtigen.“, betont Stadtbürgermeister Uwe Geisinger. „Die Vorgaben zum ordnungsgemäßen Baumbeschnitt sind in der Baumschutzsatzung geregelt und jederzeit auf der Website der Stadt Herdorf unter www.herdorf.de/ortsrecht einsehbar.“
Während der Nist- und Brutzeiten vom 1. März bis 30. September sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§39) starke Rückschnitte von Hecken, Gebüschen und Bäume zudem grundsätzlich untersagt, um Lebensräume von Vögeln zu schützen.
Die Stadt Herdorf weist zudem nochmal eindringlich darauf hin, dass die eigenmächtige Beauftragung von Fachfirmen und anschließende Rechnungsübertragungen an die Stadt, nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Bauhof und einer Genehmigung der Stadtverwaltung zulässig sind. Ohne Absprache trägt der Auftraggeber die Kosten selbst und muss mit einem ordnungsgeldbewährten Verfahren rechnen.
Die Stadt Herdorf appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich an die Regelungen zu halten und bei Rückschnittbedarf den Kontakt zur Stadtverwaltung zu suchen.