Am Mittwoch, den 17. Dezember 2025, kam der Stadtrat der Stadt Herdorf zu seiner letzten Sitzung des Jahres im Rathaussaal zusammen. Wie zum Jahresende üblich, umfasste die Tagesordnung eine Vielzahl wichtiger Themen und Beschlüsse. Stadtbürgermeister Uwe Geisinger eröffnete die Sitzung pünktlich und begrüßte die anwesenden Ratsmitglieder sowie die interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Im Anschluss berichtete Stadtbürgermeister Uwe Geisinger über die Ausführung der Ratsbeschlüsse aus der Sitzung vom 24. September 2025. Dabei ging er insbesondere auf mehrere abgeschlossene und laufende Projekte im Stadtgebiet ein. Die sogenannte „Ofensau“ wurde inzwischen vor das Hüttenhaus versetzt, die Beleuchtung ist installiert; lediglich die noch fehlende Schotterschicht soll zeitnah ergänzt werden, sodass das Projekt noch in diesem Jahr, spätestens jedoch Anfang des neues Jahres, vollständig abgeschlossen sein soll. Auch das „Grubenpferd“ wurde erfolgreich versetzt und mit Beleuchtung ausgestattet. Dieses Projekt ist damit abgeschlossen. Für Grubenpferd und Ofensau ist im kommenden Jahr die Installation erklärender Informationstafeln vorgesehen; die Planungen hierfür wurden bereits angestoßen. Zudem konnte erfreut berichtet werden, dass die Brücke an der Alten Hütte inzwischen freigegeben ist und wieder genutzt werden kann.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Zustimmung zur Annahme einer Zuwendung. Der Stadtrat beschloss einstimmig, eine Sachspende der Else-Schütz-Stiftung gGmbH aus Montabaur im Wert von 60.000 Euro anzunehmen. Die Zuwendung umfasst verschiedene Spielplatzgeräte inklusive teilweiser Montage für den Standort der städtischen Kita „Am Bähnchen“. „Wenn die Witterung es zulässt, sollten die Maßnahmen im Frühjahr abgeschlossen sein.“ so Geisinger.
Anschließend befasste sich der Stadtrat mit den Benutzungsordnungen für das Hüttenhaus und den Knappensaal. Diese waren zuvor im Haupt- und Finanzausschuss beraten und zur weiteren Besprechung in die Fraktionen verwiesen worden. Nach einer finalen Empfehlung des Ausschusses am 3. Dezember 2025 stimmte der Stadtrat den Benutzungsordnungen einstimmig zu. Ebenfalls einstimmig beschlossen wurden die Mietverträge und Gebührenordnungen für beide Einrichtungen. Die entsprechenden Unterlagen waren der Sitzungsvorlage beigefügt und wurden zuvor ausführlich im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Die Gebühren wurden kalkuliert und sollen künftig vertraglich mit den Nutzern vereinbart werden. Die Benutzungsordnungen sowie die Mietverträge werden zeitnah auf der Homepage der Stadt Herdorf veröffentlicht.
Ein umfangreicher Tagesordnungspunkt war die Vorstellung der Ergebnisse der Bedarfsumfrage zur Ganztagsförderung an der Grundschule Herdorf. Hintergrund ist eine im Dezember 2024 übergebene Petition zur Organisation einer flexiblen Nachmittagsbetreuung. Die Verwaltung führte daraufhin bis zum 30. September 2025 eine umfassende Bedarfsabfrage bei den Eltern der Grundschulkinder sowie der abgehenden Kinder aus den Kindertagesstätten durch. Insgesamt wurden 219 Fragebögen verteilt, davon 165 an der Grundschule, 31 in der Kita „Am Stegelchen“ und 23 im Kindergarten Nikolaus-Groß-Haus. Die Rücklaufquote lag bei 62 Prozent. Die Auswertung zeigte ein differenziertes Bild der Betreuungsbedarfe. Der Stadtrat nahm die Ergebnisse der Umfrage zur Kenntnis.
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt Herdorf ab Sommer 2026 gesetzlich verpflichtet ist, eine Ganztagsbetreuung gemäß dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) anzubieten. Die konkrete Ausgestaltung wird derzeit in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung Altenkirchen sowie unter Einbindung der Grundschule Herdorf erarbeitet. Weitere Beratungen erfolgen im Schulträgerausschuss, der dem Stadtrat entsprechende Empfehlungen aussprechen wird. Für die Ganztagsbetreuung sind bereits Mittel im Haushalt 2026 eingeplant. Auch bauliche Voraussetzungen, unter anderem für eine Außenklasse und einen Pausenhof, wurden bereits beschlossen; derzeit wird auf die Baugenehmigung gewartet. Parallel plant die Verwaltung gemeinsam mit dem Architekturbüro Oliver Schmidt die zukünftige räumliche Ausstattung der Schule. Entsprechende Vorschläge sollen in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses sowie des Schulträgerausschusses beraten werden.
Ein weiterer Beschluss betraf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet. Die Westenergie AG hatte als Konzessionsträger bereits im Dezember 2024 ein Beleuchtungskonzept vorgestellt. Im ersten Maßnahmenabschnitt sollen 118 konventionelle Leuchten durch moderne LED-Leuchten ersetzt, 31 Ausleger demontiert und 9 Seilleuchten auf LED-Technik umgestellt werden. Betroffen sind Teilbereiche der Straßen Glockenfeld, Hellerstraße, Hellertalstraße, Hollertszug, Kupferhütte, Rolandstraße, Selenberg und Wolfsweg. Der Bruttobetrag für diese Maßnahme beläuft sich auf 91.786,38 Euro. Der Stadtrat beschloss einstimmig die Umsetzung dieser Maßnahme als ersten Abschnitt für das Jahr 2026. Für 2027 ist die Erneuerung der Beleuchtung an den Hauptstraßen vorgesehen. Die Kosten gelten grundsätzlich als ausbaubeitragsfähig und können teilweise über wiederkehrende Beiträge refinanziert werden; der Gemeindeanteil beträgt dabei 30 Prozent.
Unter dem Punkt Mitteilungen wurde ein Antrag der CDU-Stadtratsfraktion zur Beleuchtung der Zufahrt der Straße „Am Bahnhof“ in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen und soll dort im Jahr 2026 weiter beraten werden. Zudem wurde mitgeteilt, dass ein kurzfristiger Antrag der SPD-Stadtratsfraktion zur „Beteiligung von Erstausbaubeiträgen“ eingegangen ist, der aber aus zeitlichen Gründen auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung 2026 gesetzt werden soll.
Die Sitzungsunterlagen aus dem öffentlichen Teil der Sitzung finden Sie wie immer im Ratsinformationssystem unter: https://vgdaaden.gremien.info/meeting/4544
Mit dieser Sitzung schloss der Stadtrat der Stadt Herdorf das kommunalpolitische Jahr 2025 ab und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern schöne Feiertage.