Drohnenflüge über Wohngebiete

Information aus dem Rathaus Herdorf zum Thema „Drohnenflüge über Wohngebiete“

In den vergangenen Wochen sind im Rathaus vermehrt Rückmeldungen zu Drohnenflügen über Wohngebiete eingegangen. Auch zahlreiche Firmen und Gewerbetreibende nutzen Drohnen, um Bild- oder Videomaterial für betriebliche Zwecke zu erstellen. Aber besonders Flüge durch private Drohnenpiloten im Stadtgebiet an Sonn- und Feiertagen sorgen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unmut.

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass der private Einsatz von Drohnen grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig ist. Die rechtlichen Vorgaben und Einsatzgebiete hängen unter anderem vom Gewicht und der technischen Ausstattung der Drohne ab. Alle wichtigen Informationen dazu kann man u.a. in den FAQ des Luftfahrtbundesamtes nachlesen: https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/Uebersicht_FAQ_node.html

„Es ist eine schwierige Sache. Grundsätzlich erlaubt, eigentlich kein Thema für das Ordnungsamt oder die Stadt. Rein gesetzlich ist das Überfliegen von Wohngebieten erlaubt, wenn man gewisse Vorgaben einhält wie bspw. die Mindestflughöhe von 100 Metern. Hier gilt es als Pilot aber gleichzeitig, u.a. die Vorgaben der DSGVO zu wahren. Das heißt, keine Fotos oder Videos von einzelnen Grundstücken anfertigen oder in die Privatsphäre eindringen. Auch wenn die technischen Möglichkeiten, die sich heute bieten, durchaus dazu verleiten, alles auszuprobieren, können wir nur appellieren, den Einsatz vor allem an Sonn- und Feiertagen so gering wie möglich zu halten und die Drohne nicht über einen längeren Zeitraum über einem Grundstück oder Wohngebäuden zu halten.“, erklärt Stadtbürgermeister Uwe Geisinger.

Die Stadt Herdorf bittet alle Drohnenpiloten um Rücksichtnahme und den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technik, um das Miteinander im Stadtgebiet zu fördern und unnötige Konflikte zu vermeiden.

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