Wichtige Information zur Einebnung von Reihengrabstätten

Die Stadt Herdorf wird ab dem 04.08.2025 auf den Friedhöfen in Herdorf, Dermbach und Sassenroth die Reihengrabstätten aus dem Jahr 2000 einebnen. Die betroffenen Teilflächen der Reihengrabfelder werden entsprechend beschildert. Den Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen wird Gelegenheit gegeben, die Grabstätten bis zum 03.08.2025 zu räumen.
Nach diesem Termin werden die Grabstellen entschädigungslos durch die Stadt Herdorf entfernt.

Herdorf, 26.04.2025
Uwe Geisinger
Stadtbürgermeister