Wichtige Hinweise zum Zusammenleben von Zwei- und Vierbeinern

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, leider häufen sich aktuell die Beschwerden rund um das Verhalten von Hundehalterinnen im öffentlichen Raum. Insbesondere zu nicht angeleinten Hunden und nicht beseitigtem Hundekot, erreichen uns hier viele Beschwerden und diese Themen sorgen regelmäßig für Unmut bei „Nicht-Hundehalterinnen“.

Daher möchten wir – rein informativ – nochmal auf die wichtigsten Regelungen aus der Gefahrenabwehrverordnung hinweisen:

Innerhalb bebauter Ortslagen sind Hunde auf öffentlichen Straßen stets anzuleinen.
Außerhalb bebauter Ortslagen gilt: Hunde sind unverzüglich und kurz anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern – auch ohne Aufforderung.
Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen – öffentliche Anlagen und Verkehrsflächen dürfen nicht verunreinigt werden.

Darüber hinaus möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass auf den städtischen Friedhöfen die Mitnahme von Hunden grundsätzlich untersagt ist.

„Der Hinweis auf die Gefahrenabwehrverordnung soll in erster Linie nochmal die Verpflichtungen der Halter*innen ins Gedächtnis rufen. Wir wollen niemanden öffentlich anprangern, sondern auf einem einfachen und respektvollen Wege, für ein rücksichtsvolles und gemeinschaftliches Miteinander in unserem Städtchen sorgen. Bei Beachtung und Umsetzung der genannten Punkte können wir viele Konflikte vermeiden und für ein einvernehmliches Miteinander von Zwei- und Vierbeinern sorgen.“, erklärt Stadtbürgermeister Uwe Geisinger.

Wir danken für Ihr Verständnis
Ihre Stadt Herdorf