Rasenmähen in der Mittagszeit verboten

Die Mähsaison hat begonnen und damit auch die Diskussion, ob man in der Mittagszeit mähen darf.

Die Regelung dazu findet sich im Landes-Immissionsschutzgesetz und zwar in § 8. Danach dürfen Geräte und Maschinen, wie beispielsweise Rasenmäher, in Gebieten die dem Wohnen dienen an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, Rasentrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und -sammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

Für die gewerbliche Nutzung gelten andere Einschränkungen.

An Sonn- und Feiertagen haben die Rasenmäher und sonstigen Gerätschaften im Übrigen ganztägig Pause.