Schulabschlüsse

Schulabschlüsse

Hauptschulabschluss

Wegen der Durchführung von Vorbereitungskursen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses bitten wir bei unseren Nachbarvolkshochschulen nachzufragen. > Kontaktadressen siehe vor <

Im Rahmen des Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist ab dem 01.01.2009 ein Rechtsanspruch auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses eingeführt worden. Dies erfolgt einerseits im Rahmen Berufsvorbereitender Maßnahmen und andererseits im Rahmen der Förderung von beruflicher Weiterbildung. Wir empfehlen, dieserhalb Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen. Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu diesem Thema können auch im Internet unter
www.arbeitsagentur.de“ abgefragt werden.