QualiScheck – Förderung beruflicher Weiterbildung in Rheinland-Pfalz
Die bisherige Förderung ist zum 30.6.2012 ausgelaufen. Der neue QualiScheck steht ganz im Zeichen des Europäischen Sozialfonds. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Antragsberechtigten erheblich ausgeweitet: Künftig können Erwerbstätige aller Altersgruppen einschließlich der geringfügig Beschäftigten einen QualiScheck beantragen (näheres siehe unter: Wer wird gefördert?).
Seit dem 1. August 2012 haben noch mehr Menschen die Möglichkeit einen QualiScheck zu erhalten. Mit der Ausweitung hat sich das Antragsvolumen deutlich erhöht. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn die Bearbeitung etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt und empfehlen Ihnen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass der QualiScheck nur für Weiterbildungen beantragt werden kann, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben.
Hinweis für Antragsteller
Bitte stellten Sie Ihren Antrag frühzeitig, um zu vermeiden, dass Sie den QualiScheck erst erhalten, wenn eine Weiterbildung bereits belegt ist oder schon begonnen hat. Der Antrag muss spätestens 2 Monate vor dem Beginn der Maßnahme bei der zwischengeschalteten Stelle vorliegen. Nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme muss der Antrag auf Erstattung bis spätestens 31.03.2015 vorgelegt werden.
Kontakt
QualiScheck-Servicenummer (kostenfrei) 0800 5 888 432