Konstituierende Sitzung des Stadtrats Herdorf

Uwe Geisinger zum Stadtbürgermeister ernannt – Dank an Amtsvorgänger Uwe Erner

Am 30. August 2024 fand die Konstituierende Sitzung des Stadtrats Herdorf statt. Stadtbürgermeister Uwe Erner eröffnete die Sitzung und begrüßte auch die zahlreich erschienenen Zuhörer. Er verpflichtete die bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 in den Stadtrat gewählten Ratsmitglieder namens der Stadt per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere auf die Beachtung der Schweige- und Treuepflicht sowie der Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl. Aus dem Rat sind nach der Kommunalwahl die Ratsmitglieder Peter Bosbach, Sven Peter Dielmann, Christoph Döring, Lisa Fleckinger, Gundolf Jung, Christine Muhl, Detlef Stahl und Matthias Trapp ausgeschieden. Der Stadtbürgermeister dankte herzlich für das langjährige ehrenamtliche Engagement.

Zur Wahl des Stadtbürgermeisters am 9. Juni gab es einen Wahlvorschlag der CDU. Uwe Geisinger wurde dabei mit folgendem Ergebnis gewählt:

Wahlberechtigte:5.202
Wählerinnen und Wähler:3.123
Ungültige Stimmen:54
Ja-Stimmen2.604
Nein-Stimmen:465

Stadtbürgermeister Uwe Erner ernannte Uwe Geisinger nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Stadt Herdorf für die Dauer der Wahlzeit des neu gewählten Stadtrats. Danach folgten Vereidigung und Amtseinführung des neuen Stadtbürgermeisters. Er habe seit vielen Jahren mit Uwe Geisinger zusammengearbeitet, so Uwe Erner. Er sei der festen Überzeugung, dass das Städtchen mit ihm einen guten Weg beschreite. Für das neue Amt wünschte er ihm viel Glück und Schaffenskraft. Uwe Geisinger bedankte sich seinerseits bei seinem Vorgänger. Er sei bemüht, das neue Amt nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben.

Nach § 25 der Gemeindeordnung hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Sie enthält insbesondere Regelungen über

  • die Form der öffentlichen Bekanntmachung
  • die Gesamtzahl der Beigeordneten
  • die Bildung von Ausschüssen
  • die Übertragung der Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse und den Stadtbürgermeister
  • die Aufwandsentschädigung für Inhaber von Ehrenämtern

Die Hauptsatzung gilt unabhängig von der Wahlzeit des Stadtrats. Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedürfen jeweils der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gremiums. Die Hauptsatzung der Stadt wurde zuletzt 2020 angepasst. Der Gemeinde- und Städtebund hat in diesem Jahr eine neue Fassung einer Muster-Hauptsatzung veröffentlicht, deshalb wird der Beschluss einer neu gefassten Hauptsatzung empfohlen. Soweit die Hauptsatzung Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung des Stadtbürgermeisters und der Beigeordneten enthält, ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, sofern er nicht gewähltes Ratsmitglied oder nach § 22 Abs. 1 GemO von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen ist. Daher waren für den Satzungsbeschluss getrennte Abstimmungen erforderlich, die alle ohne Gegenstimmen erfolgten.

Stephan Romschinski zum Ersten Beigeordneten gewählt, Sabine Steinau zur weiteren Beigeordneten

In vorgeschriebener geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln wurde im Anschluss Stephan Romschinski mit 19 Ja- und einer Nein-Stimme zum Ersten Beigeordneten gewählt, von Stadtbürgermeister Uwe Geisinger ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Die Wahl von Sabine

Steinau erfolgte ebenfalls mit 19 Ja-Stimmen. Sie wurde vom Stadtbürgermeister zur Beigeordneten ernannt, vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

Nach § 4 der Hauptsatzung bildet der Stadtrat vier Ausschüsse, den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau- und Umweltausschuss, den Schulträgerausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss.

Diese setzen sich zusammen aus je acht Mitgliedern und acht Stellvertretern. Ergänzend treten dem Schulträgerausschuss ein Vertreter der an der Grundschule tätigen Lehrer und ein Vertreter der Eltern der Schüler hinzu. Für die Besetzung der Ausschüsse wurde von Stadtbürgermeister Uwe Geisinger in Absprache mit den Fraktionen folgender Wahlvorschlag eingebracht:

Haupt- und Finanzausschuss

Nr.FraktionAusschussmitgliedStellvertretendes Ausschussmitglied
1CDUBohl, MichaelAlef, Michael
2CDUDüber, MarcusIrmiter, Annika
3CDUEickhoff, DirkTrapp, Diana
4CDUPatt, JohannesKöhler, Ramona
5CDUHüsch, DominikBender, Michael
6SPDProbst, AlexandraKnautz, Stephan
7SPDSamen, MichaelKlein, Simeon
8Liste GRÜNE/LINKEStein, ChristofStockschläder, Rainer

Bau- und Umweltausschuss

Nr.FraktionAusschussmitgliedStellvertretendes Ausschussmitglied
1CDUHüsch, DominikKöhler, Dennis
2CDUTrapp, DianaReeh, Lukas
3CDUGrünebach, FrankPanthel, Thomas
4CDUQuast, PeterSchloßer, Tanja
5CDUBuchen, BertholdAlef, Michael
6SPDKlein, SimeonKnautz, Stephan
7SPDKalayci, YusufJung, Gundolf
8Liste GRÜNE/LINKEStockschläder, RainerStein, Christof

Schulträgerausschuss

Nr.FraktionAusschussmitgliedStellvertretendes Ausschussmitglied
1CDUStinner, SabrinaScherer, Celina
2CDUIrmiter, AnnikaKöhler, Dennis
3CDUEickhoff, MaxEickhoff, Dirk
4CDUTrojan, CarstenSchulmeister, Alexandra
5CDUSchloßer, TanjaKühn, Birgit
6SPDSamen, MichaelProbst, Alexandra
7SPDProbst, MatteoFünfsinn, Pascal
8Liste GRÜNE/LINKEFleckinger, LisaDüber, Marc

Rechnungsprüfungsausschuss:

Nr.FraktionAusschussmitgliedStellvertretendes Ausschussmitglied
1CDUPatt, JohannesQuast, Peter
2CDUSchloßer, TanjaGrünebach, Frank
3CDUKöhler, RamonaIrmiter, Annika
4CDUTrapp, DianaBohl, Michael
5CDUPanthel, ThomasDüber, Marcus
6SPDKnautz, StephanSamen, Michael
7SPDJung, JannikKnautz, Ursula (Uschi)
8Liste GRÜNE/LINKEStein, ChristofStockschläder, Rainer

In zuvor gebilligter offener Abstimmung wählte der Stadtrat die Mitglieder einstimmig in die jeweiligen Ausschüsse.

Für die 2018 gegründeten Gesellschaften der Stadt Herdorf, die „Stadtentwicklungsgesellschaft Herdorf GmbH & Co. KG“ sowie die „Kommunale Immobilien Herdorf Verwaltungs-GmbH“, werden entsprechend der Gesellschaftsverträge bis zu acht Gesellschaftervertreter entsendet. Die Gesellschaftervertreter können Ratsmitglieder oder sonstige wählbare Bürger sein. Entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Stadtrats werden die Vertreter für die Dauer von dessen Wahlzeit gewählt. Nach Ablauf der Wahlzeit des Rats gilt die Wahl als widerrufen im Sinne des § 88 Abs. 1 der Gemeindeordnung. Die Gesellschaftervertreter bleiben bis zur Wahl der Nachfolger in ihrer Funktion.

Wie in der vergangenen Wahlzeit sollen die Versammlungen der beiden städtischen Gesellschaften personenidentisch besetzt werden.

Für die Besetzung wurde von den Fraktionen zuvor der folgende gemeinsame Wahlvorschlag eingebracht, die Wahl erfolgte einstimmig:

Nr.FraktionGesellschaftervertreter
1CDUDüber, Marcus
2CDUEickhoff, Dirk
3CDUBohl, Michael
4SPDProbst, Alexandra
5SPDFleckinger, Julien
6Liste GRÜNE-LINKEStockschläder, Rainer
7sonstiger wählbarer BürgerMockenhaupt, Michael
8sonstiger wählbarer BürgerSolbach, Johannes

Schließlich war noch die Geschäftsordnung des Stadtrats zu beschließen. Vom Ministerium des Innern und für Sport wird eine Mustergeschäftsordnung herausgegeben, die alle wesentlichen organisationsinternen Regelungen für Organisationsabläufe im Rat enthält. Die derzeit aktuelle Fassung vom 24. Juni 2016 ist im Kommunalbrevier 2024, das den Ratsmitgliedern als digitale Version auf ihren Tablets zur Verfügung steht, wiedergegeben. Die Verwaltung hat empfohlen, diese Fassung, wie auch in der vorherigen Wahlzeit, anzuwenden. Der Beschluss dazu war einstimmig.

Zum Abschluss der Sitzung teilte Stadtbürgermeister Uwe Geisinger mit, dass die Ratsmitglieder Rainer Stockschläder, Christof Stein sowie Julien Fleckinger mit Schreiben vom 14. August 2024 mitgeteilt haben, dass die Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine Fraktion mit dem Ratsmitglied Julien Fleckinger bilden wird. Der Name der Fraktion wurde mit „Liste Bündnis90/Die Grünen – Die Linke“ festgelegt. Die im Stadtrat vertretenen Fraktionen haben folgende Fraktionssprecher sowie Stellvertreter mitgeteilt:

FraktionFraktionssprecher Stellvertreter
CDUEickhoff, DirkTrapp, Diana / Patt, Johannes
SPDSamen, MichaelProbst, Alexandra
Liste GRÜNE/LINKEStockschläder, RainerFleckinger, Julien