Kultur · Bildung · Erziehung
Kursanmeldung
Fragen zur VHS:
VHS-Kursanmeldungen
Frau Monika Neuland
Telefon: 02744 9223-11
E-Mail-Kontakt
Geschäftsführung
Herr Hubert Scheele
Telefon: 02744 9223-17
E-Mail-Kontakt
Stadtverwaltung Herdorf
Am Rathaus 1
57562 Herdorf
Telefon: 02744 9223-0
Telefax: 02744 9223-60
Autofahren trotz Krankheit oder Behinderung
Kurs-Nr.: 10500, Inhalt: Vortrag
Wenn Menschen an einer körperlichen oder geistigen Behinderung leiden, schwer erkrankt sind oder ein hohes Lebensalter erreicht haben, stellt sich für einige die Frage, kann ich ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr noch sicher führen und was kann ich selbst tun, um den Führerschein lange zu behalten, ohne andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr zu gefährden?
Der Vortrag befasst sich schwerpunktmäßig mit den rechtlichen Grundlagen, die in der Fahrerlaubnisverordnung geregelt sind, sowie mit der Definition der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und den Eignungszweifeln, die sich aus medizinischen Gründen oder aufgrund hohen Alters ergeben können.
Frau Susanne Heiler, Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Weitefeld mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht, wird in ihrem Vortrag insbesondere auf folgende Fragestellungen eingehen:
- Welche Erkrankungen oder Behinderungen können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen?
- Welche Anforderungen werden an das Seh- und Hörvermögen gestellt?
- Wie verändert sich das Sehverhalten im Alter (z. B. Fahren in Dunkelheit)?
- Wie steht es mit der ärztlichen Schweigepflicht?
- Unter welchen Voraussetzungen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden?
- Wann ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich?
- Welche juristischen Möglichkeiten bestehen, um sich erfolgreich gegen den Entzug der Fahrerlaubnis zur Wehr zu setzen?
- Wie kann die Fahrerlaubnis wiedererlangt werden?
Der Besuch des Vortrags ist kostenfrei !
| Ort: | Rathaussaal |
|---|---|
| Referentin: | Susanne Heiler, Rechtsanwältin, Weitefeld |
| Termin: | Dienstag, 25. Oktober 2011, 19:00 Uhr |
