Bürgerservice
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Entgelte in der Wasserversorgung
Für die Wirtschaftsjahre 2006 bis 2010 gelten unverändert folgende Entgeltssätze:
| Nettoentgelt | 7 v.H. MwSt | Bruttoentgelt | |
|---|---|---|---|
| Monatliche Grundgebühren bei Wasserzählern mit einer Verbrauchsleistung bis zu 10 m³* | 11,30 € | 0,79 € | 12,09 € |
| Benutzungsgebühr je m³ Wasser | 1,64 € | 0,11 € | 1,75 € |
* Diese Zählergröße ist überwiegend in Wohngebäuden eingebaut.
(Mehrwertsteuer und Bruttoentgelt sind kaufmännisch gerundet dargestellt)
Für Wasserzähler mit einer größeren Verbrauchsleistung sind andere Gebührensätze festgesetzt, die wir Ihnen auf Anfrage mitteilen.

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