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Eigentumswechsel an Grundstücken

Nach der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung und der Allgemeinen Entwässerungssatzung der Stadt Herdorf ist bei gebühren- und beitragspflichtigen Grundstücken ein Eigentumswechsel innerhalb von zwei Wochen vom bisherigen Eigentümer anzuzeigen. Zu dieser Mitteilung ist auch der neue Grundstückseigentümer verpflichtet.

Neben dem Termin des Eigentumswechsel sollte bei bebauten Grundstücken auch der Zählerstand des Wasserzählers angegeben werden, damit eine problemlose Abrechnung der Entgelte möglich ist.

Unterbleibt die Mitteilung, haften sowohl der bisherige als auch der neue Eigentümer für die in der Übergangszeit anfallenden Gebühren und Beiträge.

Den Eigentumswechsel können Sie auch über das Kontaktformular rechts melden.

Wasserstandszählermitteilung

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