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Ihre Ansprechpartnerin für Bauanträge und Grundstücksangelegenheiten
Frau Yvonne Döhler-Schulte
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Am Rathaus 1
57562 Herdorf
Bauliche Festlegungen
Bauvorschriften im Baugebiet "Feldweg"
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Rathaus Herdorf
Am Rathaus 1
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Telefax: 02744 9223-60
Baugebiet "Feldweg"
Das Baugebiet "Feldweg" liegt am südlichen Rand von Herdorf.
Aufgrund der Ost-West Ausrichtung des Städtchens entlang der Heller, liegt das Baugebiet eingebettet in Wiesen und umgeben von Wald mit kurzen Wegen zur Ortsmitte und zum Einkaufszentrum.
So ergibt sich eine gute Kombination aus ruhiger Lage mit "Natur Pur" und "Leben im Städtchen".
Bebauungsplan
Die noch freien Baugrundstücke sind farbig markiert. Wenn der Mauszeiger auf die farbigen Felder zeigt, erhalten Sie Angaben über die Grundstücksgröße..

Blau:
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Rot:
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Grundstückskonditionen
Kaufpreis:
- 70,00 € je Quadratmeter Grundstücksfläche
Im Kaufpreis enthalten sind:
- der Erschließungsbeitrag (für die erstmalige Herstellung der Erschließungsstraßen)
- der Kanalbaubeitrag
- der Erstattungsbetrag für die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- die Kosten des Kanalhausanschlusses einschl. des Anschlussschachtes
- die Kosten für die Verlegung der Wasserleitung bis zur Grundstücksgrenze
Nicht im Kaufpreis enthalten sind:
- die mit Abschluss des Grundstückskaufvertrages verbundenen Nebenkosten (z.B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer u.Ä.); diese Kosten sind vom Erwerber zusätzlich zum Kaufpreis zu tragen
- die Kosten für die Fertigstellung der Wasserleitungs- und Kanalhausanschlüsse (von der Grundstücksgrenze bzw. dem Anschlussschacht bis zum Gebäude)
Bauweise:
- Offene Bauweise
- Einzel- und Doppelhäuser zulässig.
Mindestgröße:
- 500 qm
- Pro Wohngebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig
Bauverpflichtung:
- die Bauverpflichtung beträgt 3 Jahre der Erwerber muss sich vertraglich verpflichten, innerhalb von drei Jahren ab der Grundbuchumschreibung mindestens das Kellergeschoss einschl. Decke fertigzustellen (falls kein Keller hergestellt wird, gilt dies entsprechend für das Erdgeschoss)
- das gekaufte Grundstück darf nicht weiterveräußert werden, solange es unbebaut ist