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5.9.2010 : 2:57

Anmeldung zur Hundesteuer

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Herdorf ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bei der Stadtverwaltung zur Hundesteuer anzumelden.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.

Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Herdorf z. Zt. für den ersten Hund jährlich 72 €.

Für die Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um rechts stehende Angaben. Die fett markierten Felder des Meldeformulars sind Pflichtfelder.

Bitte beachten Sie, dass die Daten per E-mail unverschlüsselt über das Internet übertragen werden und es daher nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte unberechtigt diese Daten einsehen können.

Meldeformular

Die fett und mit * markierten Felder sind Pflichtfelder!


Wenn Sie eine Abbuchung der Hundesteuer von Ihrem Konto wünschen, machen Sie bitte noch folgende Angaben: