Bürgerservice
- Was erledige ich wo.
- Organisation der Stadtverwaltung.
- Ansprechpartner Stadtverwaltung.
- Einheitlicher Ansprechpartner Rheinland-Pfalz.
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- Behörden .
- Öffentliche Einrichtungen.
- Kirchliche Einrichtungen.
- Sprechtage im Rathaus.
- Schiedsmann.
- Ortsrecht.
- Notdienste.
- Formulare.
- Anmeldung eines Hundes
- Mitteilung des Wasserzählerstandes.
Stadtverwaltung Herdorf
Am Rathaus 1
57562 Herdorf
Telefon: 02744 9223-0
Telefax: 02744 9223-60
Anmeldung zur Hundesteuer
Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Herdorf ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bei der Stadtverwaltung zur Hundesteuer anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft.
Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Herdorf z. Zt. für den ersten Hund jährlich 72 €.
Für die Anmeldung Ihres Hundes bitten wir um rechts stehende Angaben. Die fett markierten Felder des Meldeformulars sind Pflichtfelder.
Bitte beachten Sie, dass die Daten per E-mail unverschlüsselt über das Internet übertragen werden und es daher nicht ausgeschlossen werden kann, dass Dritte unberechtigt diese Daten einsehen können.
